UMGANG MIT VERKEHRSMITTELN
Art. 1
Art. 1
- §1 Das Militär ist nicht berechtigt SVG-Strafen auszuteilen, dies obliegt alleine der Polizei.
- §1 Die Geschwindigkeiten betragen auf Schnellstrassen 120 Km/h, auf Landstrassen 80 Km/h, in Städten 50 Km/h. Ein Verstoß der Maximalgeschwindigkeit wird mit einem Bußgeld durch die Polizei bestraft.
- §1 Das Überfahren von anderen Spielern ohne RP-Grund ist verboten. Wird Versehentlich eine Person überfahren ohne RP-Grund, muss dies sofort der Polizei gemeldet werden. Dennoch kann man für das Vergehen Belangen werden.
- §2 Fahrzeuge absichtlich zu zerstören oder Fahrtunfähig zu machen ist ohne RP-Grund verboten.
- §3 Das hineinfahren mit Todesfolge in den Gegenverkehr wird als (VDM) gewertet. Ausser es handelt sich um einen DeSync oder einen erkennbaren Unfall.
- §4 Das absichtliche Rammen von normalen Fahrzeugen mit gepanzerten Fahrzeugen ist verboten.
- §5 Gepanzerte Fahrzeuge dürfen sich gegenseitig rammen.
- §1 Das Fliegen in den Flug-Verbots-Zonen (Georgetown, La Rochelle und Lijnhaven) wird mit einem Bußgeld durch die Polizei bestraft. Eine Landeerlaubnis kann bei der Polizei beantragt werden.
- §2 Das Landen in Georgetown ist ohne Landeerlaubnis, die man von der Polizei bekommt, nicht erlaubt und wird mit Bußgeld bestraft.
- §3 Das abspringen mit einem Fallschirm in einer der Hauptstädte ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
- §1 Das Stehlen von normalen Fahrzeugen wird mit Bußgeld bestraft. Bei wiederholten Versuchen kann es auch eine Gefängnisstrafe geben.
- §2 Das Aufstellen von Straßensperren ist verboten und wird mit Bußgeld bestraft.
- §1 Illegale Fahrzeuge sind alle im Rebellenshop erhältliche Fahrzeuge und alle gestohlenen Fahrzeuge.
- §2 Mit Gokarts auf öffentlichen Straßen zu fahren ist verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Das Gokart ist von der Polizei zu beschlagnahmen.
- §3 Das Einparken von Fahr-/ Flugzeugen und Booten in Garagen ist während einer Verfolgung-/RP-Situation verboten. Das selbe gilt auch für das Sprengen solcher.
- §1 Anträge zur Aufhebung des Banns sind erlaubt.
- §2 Nach dem dritten Antrag zur Aufhebung behalten sich die Administratoren vor, jegliche weitere Anträge zu ignorieren.
- §3 Die Administratoren sind verpflichtet die Anträge nachzugehen und sie ordnungsgemäss zu bearbeiten.

oder
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