Stadtgesetzbuch von 常晄 (Jōsho)

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celeptor

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12. Juli 2011
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Innerschwyz
gibelchriesner.ch
Stadtgesetzbuch von ?? (J?sho)

Die Stadt ?? (J?sho) hat das wohl grösste Stadtgesetzbuch, dafür ist es die am besten organisierte Stadt.
Das Meiste davon ist zwar selbstverständlich, aber nach Meinung des Kaisers dennoch wichtig, dass es offiziell niedergeschrieben ist.

Das Stadtgesetzbuch besteht aus:
  • Stadtgesetz
  • Bürgerrecht
  • Baureglement
  • Anhang


Stadtgesetz

A. Kaiser und Rat der Erhabenen

  • Die Stadtführung hat stets im Interesse der Stadt und dem Wohl der Bürger zu handeln und besteht aus
    • dem Bürgermeister, offiziell Kaiser genannt, und
    • den drei Erhabenen (Rat der Erhabenen).
  • Der Kaiser kann nicht zugleich ein Erhabener sein.
  • Der Priester ist immer einer der Erhabenen.
  • Einer der Erhabenen ist als Architekt mit der Aufsicht über Bauprojekte beauftragt und bestimmt das Baureglement.
  • Ein neuer Kaiser kann nur durch den aktuellen Kaiser bestimmt werden, die Erhabenen können einen Kandidaten vorschlagen.
  • Alle Entscheide werden vom Rat der Erhabenen in demokratischer Weise getroffen
  • Der Kaiser hat lediglich ein Vetorecht bei
    • Änderungen des Stadtgesetzbuches (ausgenommen Baureglement) und
    • Handel oder Vereinbarungen der Stadt mit Stadtexternen.
  • Die Stadt wird nach Aussen vom Kaiser vertreten und gilt für Stadtexterne als erste Ansprechperson.
  • Bei Streitfällen unter Einwohnern wird der Kaiser als Richter beigezogen. Er kann zur Beratung die Erhabenen konsultieren oder den Fall an sie abgeben.
  • Jede Änderung des Stadtgesetzbuches wird im Forum mit einem neuen Beitrag bekannt gegeben.

B. Stadtmine

  • Beim Minen im Stadtgebiet muss mindestens 1/4 des Ertrages abgegeben werden.
  • Dieses Material wird genutzt um interne Bauten zu finanzieren oder Handel zu betreiben
  • Die Abgaben müssen im Stadtlager deponiert werden

C. Stadtkasse

  • Die Stadtkasse ist Eigentum der Stadt, deren Verwaltung obliegt den Erhabenen.
  • Für alle Verpflichtungen oder Schulden haftet die Stadt als Ganzes gegenüber Dritten.
  • Jeder Bürger ist dazu aufgerufen freiwillige Beiträge an die Stadtkasse abzugeben.
  • Die Stadtkasse beinhaltet nur Edelmetalle und Diamanten, alle anderen Materialien kommen in das Stadtlager
  • Das Vermögen der Stadtkasse kann für folgendes verwendet werden:
    • zur Finanzierung Stadtinterner Bauprojekte
    • Handel mit Spielern oder anderen Städte
    • zur Notfinanzierung der Opfergabe
    • Darlehen an Bürger, die Konditionen werden durch die Erhabenen bestimmt

D. Stadtlager

  • Das ganze Inventar des Stadtlagers ist Eigentum der Stadt
  • Die Aufsicht über das Stadtlager haben die Erhabenen
  • Das Material steht für Stadtinterne Bauprojekte zur freien Verfügung
  • Bei der Entnahme grosser Mengen ist ein Erhabener zu benachrichtigen
  • Die Stadt darf das Material der Lagers für den Handel verwenden


Bürgerrecht

A. Beitritt

  • Das Beitrittsgesuch wird im Forum oder Ingame an einen Erhabenen gestellt
  • Folgende Punkte müssen zur Aufnahme in die Stadt erfüllt werden:
    • Freude am asiatischen Baustil haben
    • die Gesetze und Reglemente befolgen
    • freundlich sein
    • demokratische Entscheide akzeptieren können
  • Über die Aufnahme wird durch die Erhabenen entschieden.

B. Rechte und Pflichten

  • Jeder Bürger hat die Pflicht rechtzeitig vor Monatsende seinen Anteil an den Opfergaben in seiner Kiste im Akromatempel zu deponieren.
    • Wenn ein Bürger die Opfergaben am Ende des Monats nicht gezahlt hat, muss er die Opfergaben innerhalb von 7 Tagen nachzahlen, sprich dem Priester übergeben, und eine Strafe, die von den Erhabenen bestimmt wird, durchführen.
    • Beim 2. Versäumnis oder nach Ablauf der 7-Tage-Frist für die Nachzahlung wird derjenige Bürger aus der Stadt verbannt.
  • Jeder Bürger hat den Anweisungen der Erhabenen Folge zu leisten, sofern diese nicht gegen den gesunden Menschenverstand verstossen.
  • Jeder Bürger hat das Anrecht auf einen Bauplatz und einem eigenen Haus
  • Vorschläge für Gesetzesänderungen oder andere Anregungen zur Organisation der Stadt können frei im Stadtbereich des Forums gepostet werden
  • Der Stadteigene Forumsbereich ist regelmässig auf neue Ankündigungen zu überprüfen, Unwissen schützt nicht vor Strafe.
  • Die Bürger haben das Anrecht auf Verpflegung aus der stadteigenen Farm
  • Mehrfache Bürgerschaft ist zugelassen, solange den Pflichten nachgekommen wird

C. Berufe und Ämter

  • Berufe und Ämter, sowie dessen Aufgaben werden durch die Erhabenen festgelegt, den Bürgern zugeteilt und kontrolliert.
  • Alle Berufe und Ämter sind im Forumsthema "Einwohner und Ihre Pflichten" aktuell zu halten, Änderungen werden in diesem Thema bekannt gegeben.
  • Berufen mit klar abgegrenztem Aufgabengebiet kann Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden.
  • Der Missbrauch besonderer Rechte, die mit einem Amt zusammenhängen, wird mit Verbannung aus der Stadt geahndet.

D. Austritt

Wir hoffen natürlich nicht, dass jemand das möchte. Falls doch, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
  • Antrag um Austritt einem Erhabenen oder im Forum mitteilen
  • beim Verlassen der Stadt verliert man alle Rechte auf die Nutzung der Gebäude und Materialvorräte
  • beim Verlassen der Stadt werden die Grundstücke vorübergehend an die Stadt übergehen
  • sämtliche Bauten auf den Grundstücken dürfen nicht abgebaut werden und sind Stadteigentum
  • falls die Gebäude abgebaut werden, muss ein neues Gebäude erstellt werden wie es die Erhabenen wünschen oder eine Abfindung gezahlt werden, die die Erhabenen bestimmen

E. Verbannung

Wir hoffen erst Recht nicht, dass dies vorkommen wird. Dennoch sind folgende Punkte bei einer Verbannung gültig:
  • Alle Regelungen eines Austritts sind gültig
  • Eine Verbannung kann nur bei Einstimmigkeit der Erhabenen ausgesprochen werden
  • Eine Verbannung kann ausgesprochen werden, wenn ein grober Verstoss gegen das Stadtgesetzbuch oder gegen Anordnungen der Erhabenen vorliegt.
  • Die Hälfte des Vermögens oder aber Opfergaben für mindestens 3 Monate gehen an die Stadtkasse über, dies wird von Fall zu Fall durch den Erhabenen entschieden.
  • Angerichteter Schaden oder gestohlenes Material muss vollständig repariert, bzw. zurückgegeben werden.


Baureglement

Zur Zoneneinteilung des Stadtgebietes siehe Bild01 im Anhang.

A. Bauplatz

Um eine eigene Parzelle zu erhalten soll man folgendermassen vorgehen:
Die freien Grundstücke mit Skanopal begutachten und eines davon erwerben (der Erlös geht in die Stadtkasse), es stehen folgende Grundstücke zur Auswahl:
  • Grundstück im Gründungsgebiet. ( keine Kosten ) (gelb)
  • Grundstück im Fischergebiet. ( 3G, 3E ) (rot)
  • Grundstück im Stadtzentrum ( 5G, 5E ) (blau)
  • Grundstück im Stadtzentrum und an Fluss angrenzend (1D, 5G, 5E ) (blau)
  • Grundstück im Adelsgebiet (10D, 10G, 10E ) (türkis)
  • Grundstück im Kaisergebiet (Vorerst nicht erhältlich) (grün)
  • Grundstück im undefinierten Gebiet (Vorerst nicht erhältlich) (violett)

Die Eigenschaften der einzelnen Stadtgebiete:
  • Gründungsgebiet: Anrecht auf ein Zimmer im Kaiserpalast.
  • Fischergebiet: Dürfen ihre Steuer mit Nahrung begleichen anstatt mit den üblichen Steuern. (Wird noch genauer definiert.)
  • Stadtzentrum: Müssen keine Abgaben machen, wenn sie in den Minen arbeiten.
  • Adelsgebiet: Müssen nur die Hälfte der Steuern zahlen.
  • Kaisergebiet: Nur Leute die eine Parzelle im Gründungsgebiet haben, sind berechtig das Kaisergebiet zu betreten.

Die Grundstückspreise richten sich nach der Nachfragen. Der Weiterverkauf an Dritte ist momentan noch nicht erlaubt.

B. Vorgaben im Gründungsgebiet

Das Haus muss folgenden Punkten entsprechen:
  • Fundament darf max. 150 Blöcke gross sein
  • Fundament muss aus Clean Stone sein
  • Das Gebäude darf max. 10 Blöcke hoch sein (Fundament wird mit eingerechnet).
  • Dach darf aus folgenden Materialien bestehen:
    • Wolle in einem blauen oder grünen Farbton
    • Holz, muss aber mit Fence verziert werden
  • Es darf kein Glas sichtbar verbaut werden.
  • Es sind private Bootsstege oder dergleichen erlaubt aber dürfen max. 3 Blöcke ins Wasser greifen.

Die Umgebung muss folgenden Punkten entsprechen:
  • Die Umgebung muss einer der folgenden Punkte erhalten:
    • min. 3 Bäume
    • min. 2 Bäume und einen Teich
    • min. 2 Bäume und einen Sandgarten
  • Das Grundstück muss mit einer der Varianten von Bild02 eingegrenzt werden ausser bei Grenzen die ans Wasser grenzen.

Ausnahmen:
  • Die Baugesetze fürs Haus dürfen verletzt werden, wenn der zuständige Erhabene (Architekt) die Erlaubnis dazu erteilt.
  • Die Baugesetze für die Umgebung dürfen verletzt werden, wenn der Obergärtner die Erlaubnis dazu erteilt.
  • Änderungen können jeder Zeit erfolgen, werden aber demokratisch mit den Bewohner gewählt und müssen danach geändert werden.

C. Vorgaben im Stadtzentrum

Das Haus muss folgenden Punkten entsprechen:
  • Fundament darf max. 200 Blöcke gross sein
  • Fundament muss aus Clean Stone sein
  • Das Gebäude muss min. 15 Blöcke hoch sein und darf max. 25 Blöcke hoch sein (Fundament wird mit eingerechnet).
  • Dach darf aus folgenden Materialien bestehen:
    • Wolle in einem blauen oder grünen Farbton
    • Holz, muss aber mit Fence verziert werden
  • Es darf kein Glas sichtbar verbaut werden.
  • Es dürfen keine Fackeln beim fertigen Bau verwendet werden
  • Es sind private Bootsstege oder dergleichen erlaubt aber dürfen max. 3 Blöcke ins Wasser greifen.

Die Umgebung muss folgenden Punkten entsprechen:
  • Die Umgebung muss einer der folgenden Punkte erhalten:
    • min. 3 Bäume
    • min. 2 Bäume und einen Teich
    • min. 2 Bäume und einen Sandgarten
  • Das Grundstück muss mit einer der Varianten von Bild02 eingegrenzt werden ausser bei Grenzen die ans Wasser grenzen.

Ausnahmen:
  • Die Baugesetze fürs Haus dürfen verletzt werden, wenn der zuständige Erhabene (Architekt) die Erlaubnis dazu erteilt.
  • Die Baugesetze für die Umgebung dürfen verletzt werden, wenn der Obergärtner die Erlaubnis dazu erteilt.
  • Änderungen können jeder Zeit erfolgen, werden aber demokratisch mit den Bewohner gewählt und müssen danach geändert werden.


Anhang
Bild01 - Stadtgebiete

Bild02 - Grundstückseingrenzung
file.php
 

Anhänge

  • Stadtgebiete.jpg
    Stadtgebiete.jpg
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celeptor

Berühmtheit
Legende
12. Juli 2011
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Innerschwyz
gibelchriesner.ch
Erweiterung des Baureglementes um den folgenden Teil für das Stadtzentrum:

C. Vorgaben im Stadtzentrum

Das Haus muss folgenden Punkten entsprechen:
  • Fundament darf max. 200 Blöcke gross sein
  • Fundament muss aus Clean Stone sein
  • Das Gebäude muss min. 15 Blöcke hoch sein und darf max. 25 Blöcke hoch sein (Fundament wird mit eingerechnet).
  • Dach darf aus folgenden Materialien bestehen:
  • Wolle in einem blauen oder grünen Farbton
  • Holz muss aber mit Fence verziert werden
  • Es darf kein Glas sichtbar verbaut werden.
  • Es dürfen keine Fackeln beim fertigen Bau verwendet werden
  • Es sind private Bootsstege oder dergleichen erlaubt aber dürfen max. 3 Blöcke ins Wasser greifen.

Die Umgebung muss folgenden Punkten entsprechen:
  • Die Umgebung muss einer der folgenden Punkte erhalten:
    • min. 3 Bäume
    • min. 2 Bäume und einen Teich
    • min. 2 Bäume und einen Sandgarten
  • Das Grundstück muss mit einer der Varianten von Bild01 eingegrenzt werden ausser bei Grenzen die ans Wasser grenzen.
 

burzi86

Aktives Mitglied
21. Apr. 2012
640
161
45
Neftenbach
Gesetzt 5 und 6 der erweiterung sind untergesetzte des 4. Gesetztes. Hoffe das ist verständlich ^^


  1. Dach darf aus folgenden Materialien bestehen:
    • Wolle in einem blauen oder grünen Farbton
      Holz muss aber mit Fence verziert werden
 

Kartus

Berühmtheit
Gründer
Webentwicklung
16. März 2011
23.402
7
8.305
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Winterthur
SwissSMP.ch
kann man Thementitel von "Stadtgesetzbuch von ?? (J?sho)" auf "Stadtgesetzbuch" komprimieren? weil es ist ja schon im Unterforum Josho, da ist das Anhang überflüssig.
 

celeptor

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12. Juli 2011
2.703
1.888
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Innerschwyz
gibelchriesner.ch
Folgende Paragraphen wurden im Bürgerrecht als Teil von B.I ergänzt.

  • Wenn ein Bürger die Opfergaben am Ende des Monats nicht gezahlt hat, muss er die Opfergaben dem Priester nachträglich geben und eine Strafe, die von den Erhabenen bestimmt wird, durchführen.
  • Beim 2. Versäumnis wird derjenige Bürger aus der Stadt verbannt.
 

celeptor

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12. Juli 2011
2.703
1.888
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Innerschwyz
gibelchriesner.ch
Ergänzung zu den Artikeln B.Ia und B.Ib um die Frist von 7 Tagen zu Bezahlung der verpassten Opfergaben (in Rot die Änderung).

  • Wenn ein Bürger die Opfergaben am Ende des Monats nicht gezahlt hat, muss er die Opfergaben innerhalb von 7 Tagen nachzahlen, sprich dem Priester übergeben, und eine Strafe, die von den Erhabenen bestimmt wird, durchführen.
  • Beim 2. Versäumnis oder nach Ablauf der 7-Tage-Frist für die Nachzahlung wird derjenige Bürger aus der Stadt verbannt.
 

Kartus

Berühmtheit
Gründer
Webentwicklung
16. März 2011
23.402
7
8.305
115
Winterthur
SwissSMP.ch
Zitat von Skanopal:
Hab dir ne PN geschickt celeptor aber auf deine private Email.
kannst du bitte privates per PN regeln? ;) ist sonst unnötiger SPAM, den alle lesen müssen, aber niemandem nützt.
 

celeptor

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12. Juli 2011
2.703
1.888
115
Innerschwyz
gibelchriesner.ch
Bürgerrecht unter Punkt D. Austritt ergänzt:
  • sämtliche Bauten auf den Grundstücken dürfen nicht abgebaut werden und sind Stadteigentum
  • falls die Gebäude abgebaut werden, muss ein neues Gebäude erstellt werden wie es die Erhabenen wünschen oder eine Abfindung gezahlt werden, die die Erhabenen bestimmen