Stadtgesetzbuch:
Grundgesetze:
(1) Den Anweisungen des Bürgermeisters ist Folge zu leisten.
(2) Jegliche Gebäude müssen vor dem Bau mit dem Baumeister abgesprochen und genehmigt werden.
(3) Sachen aus dem Stadtlager dürfen ausschließlich mit Genehmigung des Bürgermeisters für dem Bau der Stadt benützt werden.
(4) Der Stadtrat bestimmt die Abgaben aller Mitglieder für Opfergaben.
(5) Jedes neue Gebäude muss vom Baumeister genehmigt werden.
(6) Anfang jedes Monates findet eine Generalversammlung des Stadtrates statt.
(7) Das Gestztbuch kann jederzeit durch ein Mehr des Stadtrates geändert werden.
Grundgesetze:
(1) Den Anweisungen des Bürgermeisters ist Folge zu leisten.
(2) Jegliche Gebäude müssen vor dem Bau mit dem Baumeister abgesprochen und genehmigt werden.
(3) Sachen aus dem Stadtlager dürfen ausschließlich mit Genehmigung des Bürgermeisters für dem Bau der Stadt benützt werden.
(4) Der Stadtrat bestimmt die Abgaben aller Mitglieder für Opfergaben.
(5) Jedes neue Gebäude muss vom Baumeister genehmigt werden.
(6) Anfang jedes Monates findet eine Generalversammlung des Stadtrates statt.
(7) Das Gestztbuch kann jederzeit durch ein Mehr des Stadtrates geändert werden.